Frühförderung und Sozialpädiatrie in Berlin
Das Bild zeigt Kinderhände, die bunte Holzklötze in einen Steckrahmen stecken.

Frühförderung und Sozialpädiatrie in Berlin

Die Komplexleistung Frühförderung wird im Land Berlin in Kombination mit sozialpädiatrischen Leistungen angeboten, alles unter einem Dach in den KJA/SPZ.

Angebote für Kinder mit Entwicklungsbesonderheiten
Frühförderung ist in den Bundesländern unterschiedlich strukturiert und in der Zuständigkeit der Länder. Verschiedene Förderkonzepte, regionale Unterschiede und unterschiedliche Formen des Zusammenwirkens mit den Familien kommen so in Umsetzung. In Berlin stellt die inklusive Bildung, Betreuung und Erziehung in der institutionellen Kindertagesbetreuung (KiTa) von Anfang an das von Familien und Fachleuten gewünschte Modell der Förderung von Kindern dar.

Ausgehend von dieser Entwicklung unterstützte das Land Berlin zunächst mit verschiedenen Integrationsprogrammen die frühe Bildung und Erziehung von allen Kindern - mit und ohne Behinderung. Damit konnte einerseits Kindern mit Behinderung ein gemeinsames Aufwachsen mit anderen Kindern ermöglicht werden und andererseits bekamen Eltern bessere Möglichkeiten, einer Berufstätigkeit nachzugehen. Mit dem Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung haben Familien mit Kindern ab 1 Jahr seit 2013 bundesweit das Recht auf institutionelle frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in der Kita oder Tagespflege.

Ausgehend vom SGB IX (2001) und der Frühförderungsverordnung, FrühV (2003) hatte Berlin bereits 2005 als eines der ersten Bundesländer eine Rahmenvereinbarung zur Sozialpädiatrischen Versorgung und Frühförderung, die zugleich Landesrahmenempfehlung gemäß § 2 der FrühV zu § 30 SGB IX ist. Diese wurde in gemeinsamer Verantwortung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und den Berliner Krankenkassenverbänden geschlossen.

Frühförderung heißt danach in erster Linie gemeinsames Handeln aller an der Entwicklung von Kindern Beteiligten, den politisch Verantwortlichen und den Fachkräften. Aus diesem Selbstverständnis heraus liegt in Berlin seit mehr als einem Jahrzehnt die Förderung von Kindern mit Behinderung im Aufgabenbereich der Jugendhilfe (§ 53 Ausführungsgesetz zum KJHG für Berlin).

Der inklusive Ansatz, der Leistungen für Kinder mit Behinderung primär an der Lebenslage von Kindern orientiert und erst sekundär (drohende) Behinderung oder andere belastende Lebenslagen differenziert, ist in Berlin für die Frühförderung rechtlich umgesetzt. Ziel der Betreuung und Frühförderung ist es, jedem Kind seine Möglichkeiten in seinem Umfeld zu erschließen sowie es in seiner Besonderheit anzuerkennen und zu akzeptieren. Die inklusive Bildung, Betreuung und Erziehung in Kitas bzw. in der Tagespflege, Frühförderung und sozialpädiatrische Versorgung gehören an dieser Stelle untrennbar zusammen.

Kinder- und Jugendambulanzen/Sozialpädiatrische Zentren in Berlin (KJA/SPZ)

Die KJA/SPZ sind spezialisierte Einrich­tungen, die ambulante Untersuchungen und Versorgung für Kinder und Jugendliche anbieten, die mit Erkrankun­gen, die Entwicklungsstörungen/-verzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten, Behinderungen und/oder seelischen Beeinträchtigungen belastet sind.

Kinder mit Behinderungen und/oder Entwicklungsauffälligkeiten brauchen möglichst früh eine wohnortnahe umfassende und spezialisierte Unterstützung. Deshalb stehen ihnen und ihren Familien in Berlin insgesamt sechzehn KJA/SPZ mit interdisziplinären Teams unter fachärztlicher Leitung zur Verfügung. Die angebotenen Hilfen konzentrieren sich dabei sowohl auf die körperliche und seelische Gesund­heit des Kindes als auch auf seine Teilhabe am sozialen Leben in Familie, Kindertagesstätte und Schule.

Weitere Informationen zur Geschichte und dem Versorgungssystem der KJA/SPZ und weiteren Unterstützungsangeboten finden Sie untet "Infomaterial".