Fachgespräch zur Lage versorgungsintensiver Kinder im Land Berlin
Unter dem Motto „Familien entlasten – Versorgung sichern!“ lud der Fachbeirat Care Management Akteur:innen aus Politik und Verwaltung, Expert:innen und Betroffenen-Vertetungen am 9. März ins Rathaus Berlin-Mitte ein.
Eltern, Geschwister und weitere Angehörige von versorgungsintensiven Kindern und Jugendlichen sind in ihrem Alltag großen Herausforderungen ausgesetzt. Die daraus folgende Belastung birgt die Gefahr einer Destabilisierung des Familiensystems. Unter dem Motto „Familien entlasten – Versorgung sichern!“ lud der Fachbeirat Care Management Akteur:innen aus Politik und Verwaltung, Fachpraktiker:innen, Expert:innen, aber auch Mitglieder der Betroffenen-Vertretungen am 9. März ins Rathaus Berlin-Mitte ein, um zu diesem Thema in den Dialog zu treten.
Bereits 2022 wies der Fachbeirat Care Management in seiner Empfehlung zum Kurzzeitwohnen im Land Berlin darauf hin, dass Familien von versorgungsintensiven Kinder den bestehenden gesetzlichen Anspruch auf Kurzzeitpflege in Berlin aufgrund unzureichender Rahmenbedingungen und fehlender Einrichtung nicht einlösen können. Die Berliner Regierungsparteien haben diese Versorgungslücke erkannt und 2023 in den Koalitionsvertrag aufgenommen.
Ein dringender Bedarf
Bettina Land, betroffene Mutter und Selbstvertreterin (Eltern beraten Eltern e.V.), machte die unsichtbare Belastung deutlich: Die Gruppe dieser Familien ist klein und hat keine starke Lobby, da die tägliche Versorgung – vom Absaugen über das Umlagern bis zum Streit mit Kostenträgern – kaum Kraft für Protest zulässt. Erholung und Regeneration bleiben für diese Eltern oft ein unerreichbarer Luxus.
Kurzzeitwohnen – mehr als nur Unterbringung
Eine zentrale Lösung bietet das Konzept des Kurzzeitwohnens. Im Gegensatz zur reinen Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) umfasst das Kurzzeitwohnen auch Teilhabeleistungen im Sinne der Eingliederungshilfe (SGB IX/BTHG). Kurzzeitwohnen durchbricht den Kreislauf der Dauerbelastung und ermöglicht Kindern ein qualifiziertes, heilpädagogisches Förderangebot. Im Sinne der Prävention reduziert es den Bedarf an dauerhafter stationärer Eingliederungshilfe und verhindert, dass Eltern ihre Berufstätigkeit vollständig aufgeben müssen.
Von der Erkenntnis zur Umsetzung
Rechtsanwältin Marianne Burkert-Eulitz betonte, dass die rechtlichen Grundlagen im SGB VIII, IX und XI bereits bestehen – das Land Berlin ist somit rechtlich in der Pflicht, diese Leistungen auch tatsächlich bereitzustellen. Catrin Wahlen (Bündnis 90/Die Grünen) fasste die Situation zusammen: "Wir haben an diesem Punkt gar kein Erkenntnisproblem mehr, sondern wir müssen jetzt in die Umsetzung kommen."
Empfehlung des Fachbeirats Care Management
Um eine nachhaltige Angebotslandschaft in Berlin zu etablieren, empfiehlt der Fachbeirat Care Management:
- Den Start eines Pilotprojekts inklusive einer auskömmlichen Anschubfinanzierung.
- Die erneute Aufnahme des Kurzzeitwohnens in den Koalitionsvertrag nach der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im September 2026.
- Die Konstituierung einer Rahmenvereinbarung unter Federführung der SenBJF in Zusammenarbeit mit der SenWGP sowie der SenASGIVA
Der Fachbeirat Care Management steht der Politik und Verwaltung auch im weiteren Prozess gern beratend zur Seite. Der FACHBEIRAT CARE MANAGEMENT ist ein von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie berufenes Gremium, welches sich seit 2018 mit der Verbesserung der Versorgungslage von Kindern mit z.T. hohem Unterstützungsbedarf beschäftigt. Das Ziel soll es hierbei sein, die Teilhabe der entsprechenden Zielgruppe zu fördern und somit auch versorgungsintensiven Heranwachsenden ein gleichberechtigtes Aufwachsen zu ermöglichen. In den vergangenen Jahren brachte der FACHBEIRAT CARE MANAGEMENT seine Expertise in verschiedenen Positionspapieren, Stellungnahmen und etwaigen Fachveranstaltungen ein und konnte sich damit als wichtige Stimme im Land Berlin etablieren. Gern können Sie sich fortlaufend auf der Webseite www.fachbeirat-caremanagement.de informieren.
